Was Sie jetzt wissen müssen und was das für Sie bedeutet:
Mit den Vorgaben der Bundesnetzagentur (BK6-22-024) verändern sich ab Juni 2025 Abläufe und Fristen beim Wechsel des Energielieferanten – der sogenannte „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ wird zum Stichtag 06.06.2025 eingeführt. Dies wirkt sich auch auf die Mitteilungsfristen von Ein- und Auszügen für Strom und Gas aus.
Schnellere Marktkommunikation aber keine Änderung der Vertragsfristen
Die neuen Regeln betreffen ausschließlich die technischen Abläufe, also die Marktkommunikation zwischen den am Wechselprozess beteiligten Marktpartnern (Lieferant, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber). Diese müssen die elektronischen Marktmeldungen innerhalb eines Werktages (24h) austauschen. Somit wird der Wechselprozess insgesamt beschleunigt.
Voraussetzung für den 24h-Lieferantenwechsel
Die Angabe der Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID), die jeder Verbrauchsstelle zugeordnet ist, ist Voraussetzung für den Lieferantenwechsel.
Wichtig für Sie als Kunden
Ihre bestehenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben weiterhin gültig. Diese finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen und auf Ihrer letzten Rechnung. Ein Lieferantenwechsel ist erst nach Ende der Laufzeit möglich.
Wichtige Änderung für Kundinnen und Kunden bei Umzügen
- Schließen Sie Ihren neuen Energieliefervertrag rechtzeitig vor Ihrem Umzug ab!
- Teilen Sie Ihrem Energielieferanten Ihren Einzugs- oder Auszugstermin mindestens 14 Tage vorher mit – eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist künftig nicht mehr möglich.
- Versäumen Sie diese Frist, können Sie weiterhin für die Energiekosten Ihrer alten Wohnung verantwortlich sein – auch wenn bereits ein Nachmieter eingezogen ist.
Bitte wenden Sie sich gern an unsere MitarbeiterInnen im Kundenservice, telefonisch unter +49 351 64828 – 461 und – 462 oder besuchen Sie uns in unserem Kundencenter auf der Potschappler Str. 2 in 01705 Freital.