Grundzuständiger Messstellenbetreiber nach dem Messstellenbetriebsgesetz
Die Freitaler Stadtwerke GmbH übernimmt im Netz der Freitaler Stadtwerke GmbH den grundzuständigen Messstellenbetrieb gemäß § 3 Absatz 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Vorläufige Entgelte ab 01.01.2026
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