Strom

Grundzuständiger Messstellenbetreiber nach dem Messstellenbetriebsgesetz

Die Freitaler Stadtwerke GmbH übernimmt im Netz der Freitaler Stadtwerke GmbH den grundzuständigen Messstellenbetrieb gemäß § 3 Absatz 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Sie haben Fragen zur modernen Messeinrichtung? In unseren FAQ haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Messstellenbetreiberrahmenvertrag