BK6-06-009
Im Rahmen der Umsetzung ds Beschlusses BK6-06-009 der Bundesnetzagentur (BNetzA) möchten wir Sie darüber informieren, das die Freitaler Stadtwerke GmbH mit den vorgeschriebenen Formaten zum Datenaustausch arbeitet.
Anwendung Ziffer 6 des Tenors der Festlegung BK6-06-009
Die Freitaler Stadtwerke GmbH macht von der Option nach Ziffer 6 Satz 1 des Tenors des Beschlusses der BNetzA vom 11.07.2006 (BK6-06-009) Gebrauch.