3. Anschlussmöglichkeiten

Verträge

Sobald Sie uns die Planungsreife, das heißt die Verbindlichkeit Ihres Vorhabens, nachgewiesen haben, erhalten Sie umgehend den Netzanschlussvertrag, auf dessen Grundlage wir die Reservierung der Einspeiseleistung an dem benannten Verknüpfungspunkt für 7 Monate, rückwirkend beginnend ab dem Datum der Verknüpfungspunktbekanntgabe, veranlassen.

Die FSW bieten Ihnen einen Netzanschlussvertrag an, in welchem Anschluss und Betrieb der Anlagen am Verteilernetz, einschließlich der vereinbarten Netzanschlussdaten für die Erzeugungsanlage/den Speichers dokumentiert werden.

Wirk- und Blindleistungsmanagement

Für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen haben wir nachfolgend Technische Mindestanforderungen veröffentlicht, die für den Netzparallelbetrieb von Erzeugungsanlagen und Speichern am Verteilnetz gelten.

Die je nach Anwendungsfall und Anlagenklasse benötigten Geräte (Netzsteuergerät, Skalar) wählt unser Ansprechpartner gemeinsam mit Ihnen aus und erstellt ein entsprechendes Kostenangebot. Dies gilt auch für die Auskopplung von Impulsen aus dem Zähler.

Stromerzeugungsanlagen bis 135 kW

Stromerzeugungsanlagen ab 135 kW

Bauvorbereitung

Für Stromerzeugungsanlagen ab 135 kW reichen Sie bitte 8 Wochen vor Baubeginn das Anlagenzertifikat E.15 entsprechend des Anmeldeverfahrens der jeweiligen Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 bzw. 4120 bei uns ein: