Werden Sie ein Teil der FSW!
Unsere aktuellen Stellenangebote finden Sie hier.
In 4 Schritten zum Netzanschluss Ihrer Stromerzeugungsanlage. Unsere Anschlussbearbeiter stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.
Ihre Anfrage bzw. Anmeldeunterlagen lassen Sie uns bevorzugt per E-Mail zukommen. Wir werden Ihre Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Geben Sie bitte eine Rufnummer für Rückfragen an.
Bitte reichen Sie nur vollständige Anmeldeunterlagen ein. Andernfalls kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.
E-Mail: Netzanschluss@FTL-Stadtwerke.de
Tel. +49 351 64828-0
Sie können entscheiden, ob der erzeugte Strom direkt in unser Verteilernetz eingespeist werden soll (Volleinspeisung) oder lediglich der Überschuss (Überschusseinspeisung), der in Ihrer Kundenanlage nicht verbraucht wird.
Detaillierte Informationen zum zeitlichen Ablauf der Bearbeitung sowie zur Ermittlung des Verknüpfungspunktes finden Sie hier:
Für die Errichtung und den Betrieb von Stromerzeugungsanlagen gelten die allgemeinen Technischen Mindestanforderungen und zusätzlich die Technischen Mindestanforderungen der FSW. Diese finden Sie unter „Rechtsgrundlagen und Bedingungen“.
Steckerfertige Solarstromanlagen, auch Mini-PV- oder Balkonanlagen genannt, bieten die Möglichkeit, einen persönlichen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Wollen Sie sich zu dem Thema informieren? Auf der Website des VDE/FNN sind alle relevanten Informationen zusammengestellt.
Informationen vom VDE/FNN (www.vde.com)
Steckerfertige Solarstromanlage müssen nicht beim Netzbetreiber angemeldet werden. Sie müssen lediglich die Anlage im Marktstammdatenregister unter folgendem Link registrieren: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR
Ihre Erzeugungsanlage speist nicht in das öffentliche Niederspannungsnetz der FSW ein? Eine Anmeldung ist trotzdem erforderlich. Bitte verwenden Sie dazu die nachfolgende Erklärung.
Anlagen > 100 kWp müssen verpflichtend in die Direktvermarktung mit Sicherstellung einer
energiewirtschaflichen Abwicklung und Bilanzierung. Wer seinen selbst erzeugten Strom aus erneuerbaren Energiequellen direkt vermarktet, benötigt dafür einen Direktvermarkter (Händler). Der Direktvermarkter nimmt die erzeugte Energie in seinen Bilanzkreis auf und vermarktet diese an der Strombörse.
Mit Wirkung zum 01.10.2021 wird von der Bundesnetzagentur (BNetzA) ein einheitliches Redispatch-Regime eingeführt, das sog. Redispatch 2.0. Es dient der Verbesserung der Netz- und Systemstabilität in den Verteilernetzen. Von der Neuregelung sind alle Stromerzeugungs- und Stromspeicheranlagen ab einer Leistung von 100 kW betroffen.
Für die Anmeldung Ihrer Stromerzeugungsanlage mit einer Leistung bis 135 kW gelten die Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 und 4105. Bitte lassen Sie Ihr beauftragtes Installationsunternehmen folgende Unterlagen bei uns ein.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Antrag nur bearbeiten können, wenn alle Dokumente vollständig ausgefüllt, mit Unterschrift des Installateurs, bei uns eingereicht werden
Planen Sie zusätzlich die Installation einer Stromspeicheranlage? Dann reichen Sie bitte auch das Datenblatt für die Anmeldung einer Stromspeicheranlage mit Ihrer Anfrage ein.
Hinweis des VDE-FNN zu Speichersystemen am Niederspannungsnetz
Steckerfertige Solarstromanlage müssen nicht beim Netzbetreiber angemeldet werden. Sie müssen lediglich die Anlage im Marktstammdatenregister unter folgendem Link registrieren: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR
Planen Sie den Anschluss von Stromerzeugungsanlagen ab 135 kW im Niederspannungsnetz bzw. im Mittelspannungsnetz, erfolgt die Anmeldung gemäß der Anwendungsregel VDE-AR-N 4110.
Reichen Sie zur Anmeldung bitte die ausgefüllten Formulare E.1 und E.8, sowie die Deckblätter der Formulare E.13 und E.14 ein:
Folgende Angaben erhalten Sie nach Prüfung Ihrer Anmeldung von uns:
Bei Wechsel des Anlagenbetreibers bzw. bei Umzug der Erzeugungsalage verwenden Sie bitte nachfolgendes Formular:
Beabsichtigen Sie gemäß EEG2023 die 70 %-Wirkleistungsbegrenzung Ihrer Photovoltaikanlage (bis 7 kWp) aufzuheben, dann verwenden Sie bitte folgendes Formular.
Sobald Sie uns die Planungsreife, das heißt die Verbindlichkeit Ihres Vorhabens, nachgewiesen haben, erhalten Sie umgehend den Netzanschlussvertrag, auf dessen Grundlage wir die Reservierung der Einspeiseleistung an dem benannten Verknüpfungspunkt für 7 Monate, rückwirkend beginnend ab dem Datum der Verknüpfungspunktbekanntgabe, veranlassen.
Die FSW bieten Ihnen einen Netzanschlussvertrag an, in welchem Anschluss und Betrieb der Anlagen am Verteilernetz, einschließlich der vereinbarten Netzanschlussdaten für die Erzeugungsanlage/den Speichers dokumentiert werden.
Für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen haben wir nachfolgend Technische Mindestanforderungen veröffentlicht, die für den Netzparallelbetrieb von Erzeugungsanlagen und Speichern am Verteilnetz gelten.
Die je nach Anwendungsfall und Anlagenklasse benötigten Geräte (Netzsteuergerät, Skalar) wählt unser Ansprechpartner gemeinsam mit Ihnen aus und erstellt ein entsprechendes Kostenangebot. Dies gilt auch für die Auskopplung von Impulsen aus dem Zähler.
Für Stromerzeugungsanlagen ab 135 kW reichen Sie bitte 8 Wochen vor Baubeginn das Anlagenzertifikat E.15 entsprechend des Anmeldeverfahrens der jeweiligen Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 bzw. 4120 bei uns ein:
Die technische Umsetzung des Wirk- und Blindleistungsmanagements ist durch den Anlagenerrichter und den Anlagenbetreiber vorab zu bestätigen.
Für Stromerzeugungsanlagen bis 135 kW, die gemäß Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 errichtet wurden, sendet uns der Anlagenerrichter (Elektroinstallateur) die Inbetriebsetzungsanzeige über das AAN-Formular (Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz) mit unterzeichneter Inbetriebsetzungserklärung zu, welches bereits der Anmeldung der Stromerzeugungsanlage diente.
Gemeinsam mit der Inbetriebsetzungsanzeige sind die Protokolle der Inbetriebsetzung und der Funktionsvorführung einzureichen.
Für Stromerzeugungsanlagen ab 135 kW, die gemäß Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 errichtet wurden, sind uns die entsprechenden Formulare E.5 und E.10 bereitzustellen.
Spätestens 6 Monate nach Inbetriebsetzung der gesamten Erzeugungsanlage und 12 Monate nach Inbetriebsetzung der ersten Erzeugungseinheit reichen Sie bitte die Konformitätserklärung der Erzeugungsanlage bei uns ein:
Auf Grundlage Ihrer Inbetriebsetzungserklärung für Erzeugungsanlage ab 135 kW oder Speicher, den Konformitätserklärungen und notwendigen Zertifikaten stellen wir Ihnen eine beschränkte bzw. unbeschränkte Betriebserlaubnis für Ihre Anlagen aus.
Anhand der von Ihnen vorgelegten Unterlagen prüfen wir, ob ein gesetzlicher Vergütungsanspruch auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetz, Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder der Stromnetzentgeltverordnung besteht.
Zur Prüfung des Vergütungsanspruches benötigen wir:
Nach Inbetriebnahme der Erzeugungsanlagen müssen durch den Anlagenbetreiber Solaranlagen, KWK-Anlagen und ortsfeste Batteriespeicher sowie Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister unter www.marktstammdatenregister.de registriert werden.
Die Registrierungsbestätigung(en) senden Sie bitte an: Netz-Management@FTL-Stadtwerke.de
Bei Wechsel des Anlagenbetreibers bzw. bei Umzug der Erzeugungsalage verwenden Sie bitte nachfolgendes Formular:
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV)
Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV)
Alle Technischen Anschlussbedingungen und Technischen Mindestanforderungen der FSW haben wir im Bereich Netzanschluss Strom zusammengefasst.
VDE-AR-N 4100: Technische Anschlussregeln Niederspannung
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