4. Inbetriebnahme

Wirk- und Blindleistungsmanagement

Die technische Umsetzung des Wirk- und Blindleistungsmanagements ist durch den Anlagenerrichter und den Anlagenbetreiber vorab zu bestätigen.

Stromerzeugungsanlagen bis 135 kW

Für Stromerzeugungsanlagen bis 135 kW, die gemäß Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 errichtet wurden, sendet uns der Anlagenerrichter (Elektroinstallateur) die Inbetriebsetzungsanzeige über das AAN-Formular (Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz) mit unterzeichneter Inbetriebsetzungserklärung zu, welches bereits der Anmeldung der Stromerzeugungsanlage diente.

Gemeinsam mit der Inbetriebsetzungsanzeige sind die Protokolle der Inbetriebsetzung und der Funktionsvorführung einzureichen.

Stromerzeugungsanlagen ab 135 kW

Für Stromerzeugungsanlagen ab 135 kW, die gemäß Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 errichtet wurden, sind uns die entsprechenden Formulare E.5 und E.10 bereitzustellen.

Spätestens 6 Monate nach Inbetriebsetzung der gesamten Erzeugungsanlage und 12 Monate nach Inbetriebsetzung der ersten Erzeugungseinheit reichen Sie bitte die Konformitätserklärung der Erzeugungsanlage bei uns ein:

Auf Grundlage Ihrer Inbetriebsetzungserklärung für Erzeugungsanlage ab 135 kW oder Speicher, den Konformitätserklärungen und notwendigen Zertifikaten stellen wir Ihnen eine beschränkte bzw. unbeschränkte Betriebserlaubnis für Ihre Anlagen aus.