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Anhand der von Ihnen vorgelegten Unterlagen prüfen wir, ob ein gesetzlicher Vergütungsanspruch auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetz, Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder der Stromnetzentgeltverordnung besteht.
Zur Prüfung des Vergütungsanspruches benötigen wir:
Nach Inbetriebnahme der Erzeugungsanlagen müssen durch den Anlagenbetreiber Solaranlagen, KWK-Anlagen und ortsfeste Batteriespeicher sowie Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister unter www.marktstammdatenregister.de registriert werden.
Die Registrierungsbestätigung(en) senden Sie bitte an: Netz-Management@FTL-Stadtwerke.de
Bei Wechsel des Anlagenbetreibers bzw. bei Umzug der Erzeugungsalage verwenden Sie bitte nachfolgendes Formular: