FairElektrik-Wärmepumpe

Der Gesetzgeber sieht hier eine Trennung nach Einbaudatum vor. Ihre Wärmepumpe ist nach dem 01.01.2024 in Betrieb genommen und hat die Vorrausetzung eines zweiten Zählers, der als steuerbare Verbrauchseinrichtung vom Netzbetreiber zugelassen ist, dann können Sie den nebenstehenden Vertrag unter Download nutzen.

Sofern Ihre Wärmepumpe vor dem 01.01.2024 eingebaut wurde, senden Sie eine Mail mit Ihrer Anfrage und Ihren Kontaktdaten an vertrieb-management@FTL-Stadtwerke.de, wir rufen Sie gern zurück und beraten Sie.