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gültig ab 01.03.2024
Die Freitaler Stadtwerke GmbH hat nach § 36 Energiewirtschaftsgesetz für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Gewerbekunden durchführt, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Gewerbekunden bis zu einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh zu versorgen. Unser Allgemeiner Preis gilt für alle Kunden mit gewerblichem, beruflichem und sonstigen Bedarf zur Grundversorgung.
Netto anzeigen
Brutto*
inkl. 19% USt. gem. UStG
Arbeitspreis 1) ct/kWh
43,23
Grundpreis 2) Eintarifzähler EUR/Jahr (365 Tage)
138,65
Grundpreis 2) Zweitarifzähler EUR/Jahr (365 Tage)
153,21
Schwachlastarbeitspreis 1) 3) ct/kWh
41,95
Der Strompreis setzt sich aus einem Grund-und Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Für jede weitere Abrechnung erhöht sich der Grundpreis um 18,71 EUR*. Bei Vorhandensein eines Wandlersatzes erhöht sich der Grundpreis um 35,97 EUR/Jahr*.
Zu den Allgemeinen Preisen versorgte Kunden erhalten ab 01.03.2024 weiterhin einen Treuebonus von 0,60 ct/kWh* (netto 0,50 ct/kWh) für alle nicht nach den Schwachlastpreisen bezogenen Kilowattstunden, wenn Sie ein Jahr lang Kunde der Freitaler Stadtwerke GmbH bleiben und den rationellen Zahlungsverkehr durch ein SEPA -Mandat (früher Einzugsermächtigung) unterstützen.
1) einschließlich Stromsteuer, Konzessionsabgabe und Belastungen aus KWK-Gesetz, §19 StromNEV und §17 EnWG (Offshore-Haftungsumlage).
2) Bei Vorhandensein eines Wandlersatzes erhöht sich der Grundpreis um 35,97 EUR/Jahr*.
3) Die vom zuständigen Netzbetreiber festgelegten Tarifzeiten sind:
Hochtarifzeit ist die Zeit montags bis freitag von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr bzw. Samstag von 06:00 bis 13:00 Uhr. Niedertarifzeit ist die Zeit außerhalb der Hochtarifzeit und Feiertage werden wie entsprechende Wochentage behandelt.
* Die Bruttopreise basieren auf der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (ab 01.01.2021 19 %), diese Werte sind aus Übersichtsgründen z.T. gerundet. Steuerbefreiungen und -ermäßigungen nach dem Stromsteuergesetz sind gesondert zu beachten.