FairElektrik-Ladestrom

Ihre Ladeeinrichtung ist nach dem 01.01.2024 in Betrieb genommen und hat die Vorrausetzung eines zweiten Zählers, der als steuerbare Verbrauchseinrichtung vom Netzbetreiber zugelassen ist. Sofern Ihre Ladeeinrichtung vor dem 31.12.2023 in Betrieb genommen wurde, dann melden Sie sich bitte direkt per E-Mail vertrieb-management@FTL-Stadtwerke.de.

Preisdetails

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Brutto*
inkl. 19% USt. gem. UStG

Arbeitspreis 1) ct/kWh

24,80

29,51

Grundpreis 2) Eintarifzähler EUR/Jahr (365 Tage)

45,09

53,66