Views: 10
Stromerzeugungsanlagen bis 135 kW
Für die Anmeldung Ihrer Stromerzeugungsanlage mit einer Leistung bis 135 kW gelten die Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 und 4105. Die Errichtung oder Veränderung einer Erzeugungsanlage Strom setzt die Anmeldung durch einen registrierten Elektroinstallateur voraus. Eine Auswahl in Freital tätiger Elektroinstallateure finden Sie auf unserer Homepage in der Rubrik Marktpartner.
Nutzen Sie unser Netzanschlussportal, um bequem alle Anliegen online einzureichen.
Alternativ zum Netzanschlussportal stehen für die Anmeldung durch den Elektroinstallateur das klassische AAN-Formular und ggf. die zugehörigen Anlagen-Dokumente (z.B. bei Erzeugungsanlagen) bis zum 31.12.2025 zur Verfügung. Die Unterlagen müssen vollständig ausgefüllt bei uns eingereicht werden.
Stromspeicheranlage
Planen Sie zusätzlich die Installation einer Stromspeicheranlage? Dann reichen Sie bitte auch das Datenblatt für die Anmeldung einer Stromspeicheranlage mit Ihrer Anfrage ein.
Hinweis des VDE-FNN zu Speichersystemen am Niederspannungsnetz
Steckerfertige Solarstromanlagen
Steckerfertige Solarstromanlage müssen nicht beim Netzbetreiber angemeldet werden. Sie müssen lediglich die Anlage im Marktstammdatenregister unter folgendem Link registrieren: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR
Stromerzeugungsanlagen ab 135 kW
Planen Sie den Anschluss von Stromerzeugungsanlagen ab 135 kW im Niederspannungsnetz bzw. im Mittelspannungsnetz, erfolgt die Anmeldung gemäß der Anwendungsregel VDE-AR-N 4110.
Reichen Sie zur Anmeldung bitte die ausgefüllten Formulare E.1 und E.8, sowie die Deckblätter der Formulare E.13 und E.14 ein:
Folgende Angaben erhalten Sie nach Prüfung Ihrer Anmeldung von uns:
Änderung der Erzeugungsanlage(n)
Bei Wechsel des Anlagenbetreibers bzw. bei Umzug der Erzeugungsalage verwenden Sie bitte nachfolgendes Formular:
Beabsichtigen Sie gemäß EEG2023 die 70 %-Wirkleistungsbegrenzung Ihrer Photovoltaikanlage (bis 7 kWp) aufzuheben, dann verwenden Sie bitte folgendes Formular.