2. Anmeldung

Stromerzeugungsanlagen bis 135 kW

Für die Anmeldung Ihrer Stromerzeugungsanlage mit einer Leistung bis 135 kW gelten die Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 und 4105. Bitte lassen Sie Ihr beauftragtes Installationsunternehmen folgende Unterlagen bei uns ein.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Antrag nur bearbeiten können, wenn alle Dokumente vollständig ausgefüllt, mit Unterschrift des Installateurs, bei uns eingereicht werden

Stromspeicheranlage

Planen Sie zusätzlich die Installation einer Stromspeicheranlage? Dann reichen Sie bitte auch das Datenblatt für die Anmeldung einer Stromspeicheranlage mit Ihrer Anfrage ein.

Hinweis des VDE-FNN zu Speichersystemen am Niederspannungsnetz

Steckerfertige Solarstromanlagen

Steckerfertige Solarstromanlage müssen nicht beim Netzbetreiber angemeldet werden. Sie müssen lediglich die Anlage im Marktstammdatenregister unter folgendem Link registrieren: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR

Stromerzeugungsanlagen ab 135 kW

Planen Sie den Anschluss von Stromerzeugungsanlagen ab 135 kW im Niederspannungsnetz bzw. im Mittelspannungsnetz, erfolgt die Anmeldung gemäß der Anwendungsregel VDE-AR-N 4110.

Reichen Sie zur Anmeldung bitte die ausgefüllten Formulare E.1 und E.8, sowie die Deckblätter der Formulare E.13 und E.14 ein:

Folgende Angaben erhalten Sie nach Prüfung Ihrer Anmeldung von uns:

Änderung der Erzeugungsanlage(n)

Bei Wechsel des Anlagenbetreibers bzw. bei Umzug der Erzeugungsalage verwenden Sie bitte nachfolgendes Formular:

Beabsichtigen Sie gemäß EEG2023 die 70 %-Wirkleistungsbegrenzung Ihrer Photovoltaikanlage (bis 7 kWp) aufzuheben, dann verwenden Sie bitte folgendes Formular.