Energieausweis

Der Energieausweis enthält wichtige Informationen zur Energieeffizienz einer Immobilie, die den Kauf- bzw. Mietinteressenten zugänglich gemacht werden sollen. Immobilienbesitzer müssen zu diesem Zweck spätestens ab 01.07.2008 bzw. ab dem 01.01.2009 im Rahmen der Ausweiserstellung die energetische Qualität ihres Gebäudes ermitteln und dokumentieren. Die im Rahmen der Ausweiserstellung ebenfalls erteilten Modernisierungsempfehlungen sollen dabei einen Anstoß für gezielte Modernisierungsmaßnahmen geben,  die die energetische Qualität des Gebäudes steigern und somit dessen Wert erhalten oder erhöhen können. Die Freitaler Stadtwerke GmbH bietet Ihnen eine kostengünstige Erstellung von rechtssicheren Energieausweisen an. Alle relevanten Daten werden erfasst, berechnet, ausgewertet und in der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Formularform übersichtlich zusammenfasst.

Der ausgestellte Ausweis ist dann 10 Jahre gültig.

Die Eigentümer der meisten Gebäude haben die Wahlfreiheit zwischen dem bedarfsorientierten oder verbrauchsbasierenden Energieausweis. Während die Erstellung des verbrauchsbasierenden Energieausweises an bestimmte Bedingungen gebunden ist, ist die Erstellung eines bedarfsbasierenden Ausweises immer möglich. Es ist zu beachten, dass bei gemischt genutzten Gebäuden gegebenenfalls für den Wohnbereich und für den Nichtwohnbereich die Erstellung von zwei getrennten Energieausweisen erforderlich wird.

Unter Download finden Sie die Preise für verbrauchs- und bedarfsbasierende Energieausweise sowie das Auftragserfassungsprotokoll, welches Sie online vervollständigen und uns per E-Mail zusenden können.

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